Prozesskostenhilfe

Prozesskostenhilfe wird gewährt, wenn:

  • das Verfahren Aussicht auf Erfolg hat
  • das Verfahren nicht nur mutwillig geführt wird
  • Sie nach Ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen die Kosten der Prozessführung nicht, nur zum Teil oder nur in Raten aufbringen können

Liegen diese Voraussetzungen vor, ist die Beantragung von Prozesskostenhilfe in den meisten Fällen sinnvoll. Nähere Informationen rund um das Thema Prozesskostenhilfe erhalten Sie in der

Info-Broschüre des Justizministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen: (PDF 624 KB)

Der Antrag für die Bewilligung ist auf einem amtlichen Formular auszufüllen. Sie finden es hier:

ZP 1 a: Vordruck zur Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse (PDF 1349 KB)

Das Aussehen des Formulars sollte Sie nicht abschrecken. Wir können es in meinem Büro gemeinsam ausfüllen. Wichtig ist, dass Sie dann alle Belege über Ihre laufenden Einnahmen und Ausgaben sowie zu eventuell vorhandenen Vermögenswerten mitbringen.