Das Arbeitsrecht bildet mittlerweile den Schwerpunkt meiner Tätigkeit. Hier habe ich bereits
im Jahr 1996 den Titel Fachanwalt für Arbeitsrecht erworben. Seit dem letzten Jahr bin ich Mitglied
im Verband deutscher Arbeitsrechtsanwälte.
Meine Tätigkeit erstreckt sich dabei von der Anbahnung von Arbeitsverhältnissen über den Abschluss
von Arbeitsverträgen, über Streitigkeiten aus dem Arbeitsverhältnis wie Abrechnungsfragen, Zeugnisse
und Schadensersatzansprüche, Mobbing bis zur Beendigung von Arbeitsverhältnissen durch Aufhebungsvertrag oder Kündigung.
Weiter begleite ich Umstrukturierungsmaßnahmen und Betriebsübergänge. Hier kommen mir meine zusätzlichen
steuerrechtlichen Kenntnisse häufig zu Gute.
Bei Rechtstreitigkeiten vertrete ich Sie vor allen deutschen Arbeitsgerichten, den Landesarbeitsgerichten und auch dem Bundesarbeitsgericht.