Familienrecht



Mit dem Familienrecht begann meine anwaltliche Laufbahn, als ich im Jahre 1989 Mitglied in einer Hammer Anwaltssozietät wurde. Hier erwarb ich auch zwischenzeitlich den Fachanwaltstitel, musste ihn dann jedoch im Jahr 2004 zurückgeben, da entgegen der heutigen Regelung damals nur zwei Fachanwaltstitel geführt werden durften.

Trotzdem bin ich weiter maßgeblich im Familienrecht tätig und referiere aktiv für den Interessenverband Unterhalt und Familienrecht (ISUV.eV) und bin hier auch als Kontaktanwalt tätig. Weiterführende Hinweise finden sich auf der Homepage des Verbandes. Genauso wie der ISUV.eV unterstütze und fördere ich daher die Möglichkeit einvernehmlicher Scheidungsregelungen und die kostengünstige Durchführung des Scheidungsverfahrens mit nur einem Rechtsanwalt.

Ich berate und vertrete Sie daher, bei Abschluss von Eheverträgen, Trennungs- sowie Scheidungsfolgenvereinbarungen sowie in allen Familiengerichtsverfahren vor allen deutschen Amtsgerichten und auch allen deutschen Oberlandesgerichten.