Mit dem Familienrecht begann meine anwaltliche Laufbahn, als ich im Jahre 1989 Mitglied in einer
Hammer Anwaltssozietät wurde. Hier erwarb ich auch zwischenzeitlich den Fachanwaltstitel, musste
ihn dann jedoch im Jahr 2004 zurückgeben, da entgegen der heutigen Regelung damals nur zwei
Fachanwaltstitel geführt werden durften.
Trotzdem bin ich weiter maßgeblich im Familienrecht tätig und referiere aktiv für den Interessenverband
Unterhalt und Familienrecht (ISUV.eV) und bin hier auch als Kontaktanwalt tätig. Weiterführende
Hinweise finden sich auf der
Homepage des Verbandes.
Genauso wie der ISUV.eV unterstütze und fördere ich daher die Möglichkeit einvernehmlicher
Scheidungsregelungen und die kostengünstige Durchführung des Scheidungsverfahrens mit nur
einem Rechtsanwalt.
Ich berate und vertrete Sie daher, bei Abschluss von Eheverträgen, Trennungs- sowie
Scheidungsfolgenvereinbarungen sowie in allen Familiengerichtsverfahren vor allen deutschen
Amtsgerichten und auch allen deutschen Oberlandesgerichten.