Prozesskostenhilfe wird gewährt,wenn
Liegen diese Voraussetzungen vor, ist die Beantragung von Prozesskostenhilfe in den meisten Fällen sinnvoll.
Nähere Informationen rund um das Thema Prozesskostenhilfe erhalten Sie in der
Info-Broschüre des Justizministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen: (805 KB)
Der Antrag für die Bewilligung ist auf einem amtlichen Formular auszufüllen. Sie finden es hier:
ZP 1 a: (109 KB)
Vordruck zur Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse
Das Aussehen des Formulars sollte Sie nicht abschrecken. Wir können es hier im Büro gemeinsam ausfüllen. Wichtig ist, dass Sie dann alle Belege über Ihre laufenden Einnahmen und Ausgaben sowie zu eventuell vorhandenen Vermögenswerten mitbringen.