Steuerrecht



Den Titel des Fachanwalts für Steuerrecht habe ich im Jahr 2004 erworben.

Ich vertrete in der Regel in Abstimmung mit den steuerlichen Beratern der Mandanten diese in allen Besteuerungsverfahren, Einspruchs- und Klageverfahren gegenüber den Finanzbehörden insbesondere auch aus Anlass von Betriebsprüfungen und Maßnahmen der Steuerfahndung wie Durchsuchung, Beschlagnahme oder Verhaftung sowie in den sich anschließenden Steuerstrafverfahren.

Die sich fachlich ergänzende Zusammenarbeit mit Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern ist dabei häufig von entscheidender Bedeutung und war für mich ein entscheidender Grund, Mitglied im Steuerberaterverband Westfalen zu werden.

Meine steuerlichen Kenntnisse nutze ich darüber hinaus fachübergreifend bei der Beratung handelsrechtlicher, gesellschaftsrechtlicher oder arbeitsrechtlicher Fragen. Hier hat sich immer wieder gezeigt, dass ohne dezidierte Kenntnisse des Steuerrechts eine sinnvolle Beratung heute nicht mehr möglich ist.

Zu meinen Tätigkeiten in diesem Bereich gehört daher die Beratung bei Gesellschaftsgründungen, bei der Übertragung und Veräußerung von Gesellschaften und Gesellschaftsanteilen sowie bei Streitigkeiten der Gesellschafter untereinander sowie mit Geschäftsführern.

In steuerlichen Streitigkeiten vertrete ich Sie vor den deutschen Finanzgerichten und dem Bundesfinanzhof.