Fortbildung

Die ständige Fortbildung nicht nur des Anwalts sondern auch der Mitarbeiter ist unabdingbare Voraussetzung einer qualitativ hochwertigen anwaltlichen Dienstleistung und eines der wichtigsten Auswahlkriterien für eine sachgerechte Anwaltsauswahl.

Die Fortbildung erfolgt zum einen in der klassischen Form des Besuchs von Seminaren. Welche Seminare meine Mitarbeiter und ich in den letzten Jahren besucht haben, können Sie unten auf dieser Seite sehen.

Die andere Form der Fortbildung vollzieht sich im Rahmen der Mitgliedschaft in Interessenverbänden und Arbeitsgemeinschaften durch den gemeinsamen Austausch fachlicher Erfahrungen, der wechselseitigen Unterstützung und Beratung. Ich bin daher Mitglied in folgenden Verbänden und Organisationen:

  • im VDAA: Verband deutscher Arbeitsrechtsanwälte
  • im Steuerberaterverband Westfalen-Lippe
  • im Deutschen Anwaltverein
  • in der Freymuth - Gesellschaft
  • in der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins
  • im ISUV/VDU e.V., dem Interessenverband Unterhalt und Familienrecht