Beratungshilfe

Schon im Vorfeld gerichtlicher Verfahren wird häufig anwaltliche Beratung benötigt. Wenn Sie befürchten, dass Ihnen hierfür das Geld fehlt, haben Sie die Möglichkeit, Beratungshilfe zu beantragen. Der Antrag kann schon vor dem Anwaltsbesuch beim Amtsgericht des Wohnorts beantragt werden. Wird dem Antrag stattgegeben, erhalten Sie einen Beratungshilfeschein und auf jeden Fall vorab eine Klärung, ob die Kosten von der Justizkasse übernommen werden. Wenn Sie zum Amtsgericht gehen, sollten Sie Belege über Ihre laufenden Einnahmen und Ausgaben mitnehmen. Im Normalfall wird über den Antrag auf Beratungshilfe dann ohne weitere Formalien entschieden.

Weitere Informationen zur Beratungshilfe finden Sie hier:

Info-Broschüre des Justizministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen: (PDF 624 KB)

Das Antragsformular selbst sieht wie folgt aus:

AG_I_1: Antrag auf Bewilligung von Beratungshilfe (PDF 633 KB)

Das Aussehen des Formulars sollte Sie nicht abschrecken. Wir können es in meinem Büro gemeinsam ausfüllen. Wichtig ist, dass Sie dann alle Belege über Ihre laufenden Einnahmen und Ausgaben sowie zu eventuell vorhandenen Vermögenswerten mitbringen.