Für den Großteil anwaltlicher Tätigkeit existiert mit dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
zwar eine gesetzliche Regelung. Wie viele andere gesetzliche Regelungen ist sie aber auch für den Insider häufig
nur schwer zu verstehen. Die Erörterung und Besprechung der Kostenfrage gehört daher bei mir zu jedem Mandat an den
Anfang.
Nicht immer ist die gesetzliche Lösung der passende Maßanzug. Hier besteht die Möglichkeit individueller
Honorarvereinbarungen, die sich dann meistens am Zeitaufwand und der Bedeutung der Sache orientieren. Hier können
pauschale Stundensätze als auch Pauschalvergütungen für die gesamte Tätigkeit vereinbart werden. All das erfolgt
schriftlich und wird vorab ausführlich besprochen.
Bei gerichtlichen Verfahren in Zivil-, Arbeits-, Finanz-, Sozial- und Verwaltungsgerichten erfolgt in der Regel noch eine Abrechnung nach dem RVG. Sollte die Abrechnung zu vorhersehbar unangemessenen Ergebnissen führen, können auch hier Vereinbarungen getroffen werden.
Wer nur über ein überschaubares Einkommen verfügt, hat die Möglichkeit, einen Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe oder Beratungshilfe zu stellen. Weitere Einzelheiten hierzu finden Sie unter Service Formulare.
In Straf- und Steuersachen empfehle ich in der Regel den
Abschluss einer Honorarvereinbarung. Es können dann entweder Pauschalhonorare für die gesamte Tätigkeit vereinbart werden
oder auch schrittweise für einzelne Verfahrensabschnitte.
Auf die Gebühren ist zu Beginn eines neuen Mandats in der Regel eine Akontozahlung zu leisten.