Das Steuerrecht begegnet einem in fast allen Lebensbereichen. Im Jahr 2000 habe ich mich entschlossen, mich in diesem Bereich tiefer
einzuarbeiten und im Jahr 2004 den Titel des Fachanwalts für Steuerrecht erworben.
Hier vertrete ich in der Regel in Abstimmung mit den steuerlichen Beratern der Mandanten diese
in allen Besteuerungsverfahren, Einspruchs- und Klageverfahren gegenüber den Finanzbehörden,
insbesondere auch aus Anlass von Betriebsprüfungen und Maßnahmen der Steuerfahndung wie Durchsuchung,
Beschlagnahme oder Verhaftung sowie in den sich anschließenden Steuerstrafverfahren. Bei der Durchführung von Steuerstrafverfahren,
Einspruchs- und Klageverfahren vertrete ich Sie vor den deutschen Finanzgerichten und dem Bundesfinanzhof.
Es hat sich häufig herausgestellt, dass in Fragen des Steuerrechts die sich fachlich ergänzende Zusammenarbeit mit Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern oft
von entscheidender Bedeutung ist. Das war für mich ein entscheidender Grund, Mitglied im Steuerberaterverband Westfalen zu werden.
Steuer- und Rechtsberatung gingen in der Vergangenheit vielfach getrennte Wege. Dabei hat sich auch hier immer wieder gezeigt, dass ohne dezidierte Kenntnisse des
Steuerrechts eine sinnvolle Rechtsberatung heute nicht mehr möglich ist.
Als Konsequenz aus dieser Entwicklung habe ich darum mein Angebot erweitert und in meinem Büro nun beides vereint. Ich biete Ihnen auch steuerberaterliche Tätigkeiten an. Dazu zählen:
So ist es mir möglich, in dem komplexen Themengebiet Steuern umfassende Dienstleistungen und Beratung anzubieten. Sie als Mandant profitieren davon direkt
durch kurze Wege und eine erheblich vereinfachte Kommunikation.
Meine Kenntnisse nutze ich fachübergreifend bei der Beratung handelsrechtlicher, gesellschaftsrechtlicher oder arbeitsrechtlicher Fragen.
Zu meinen Tätigkeiten in diesem Bereich gehört daher auch die Begleitung bei Gesellschaftsgründungen, bei der
Übertragung und Veräußerung von Gesellschaften und Gesellschaftsanteilen sowie bei Streitigkeiten der
Gesellschafter untereinander oder mit Geschäftsführern. Hierbei kommt mir mein zweites Fachgebiet, das
Arbeitsrecht, häufig zu Gute. Als Fachanwalt für Arbeitsrecht kann ich zu diesem Themenkomplex wichtige arbeitsrechtliche
Aspekte mit einbringen.
Den Titel des Fachanwalts für Arbeitsrecht erwarb ich bereits im Jahr 1996. Seit 2009 bin ich Mitglied im Verband deutscher Arbeitsrechtsanwälte.
Ich berate und vertrete Sie bei Streitigkeiten aus dem Arbeitsverhältnis wie Abmahnung, Abrechnungsfragen, Fragen zu Zeugnissen und Schadenersatzansprüchen,
Mobbing und bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen durch Aufhebungsvertrag oder Kündigung.
Ich helfe auch bei der Anbahnung von Arbeitsverhältnissen und dem Abschluss von Arbeitsverträgen, sowohl auf Arbeitnehmerseite als auch auf Arbeitgeberseite.
Weiter begleite ich Umstrukturierungsmaßnahmen und Betriebsübergänge. Hier kommen mir meine zusätzlichen
steuerrechtlichen Kenntnisse häufig zu Gute.
Bei Rechtstreitigkeiten vertrete ich Sie vor allen deutschen Arbeitsgerichten, den Landesarbeitsgerichten und dem Bundesarbeitsgericht.